Welche Art von Kfz-Gutachten brauchen Sie?
Wir sind Ihr kompetentes Büro erfahrener Kfz-Sachverständiger im Großraum München zur Erstellung von unabhängigen Kfz-Gutachten an Kraftfahrzeugen und Anhängern:
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Gericht-Gutachten
Kfz-Gutachten zur Beweis- erhebung für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Mehr
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Unfall-Gutachten
Kfz-Gutachten für Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkasko-Schäden. Mehr
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Technische Gutachten
Kfz-Gutachten bei Streitfällen zwischen Werkstatt und Kunde. Mehr
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Wert-Gutachten
Kfz-Gutachten für Autokauf, Autoverkauf und Leasing- ende. Mehr
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Gericht-Gutachten für den Großraum München: Zur Beweissicherung und Beweisführung im Zuge von Gerichtsverfahren bekommt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den Auftrag ein so genanntes Gerichtsgutachten zu erstatten. Unfallgutachten für den Großraum München: Ein klassischer Fall für Kfz-Gutachten sind so genannte Haftpflichtschäden. Das heißt, dass andere an Ihrem Auto einen Schaden verursacht haben und dafür die Schuld tragen. Der Schädiger beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung müssen dann den entstandenen Schaden begleichen. Sie als Geschädigter haben das Recht, die Schadenhöhe durch einen Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen. Mit dem Unfallgutachten belegen Sie die Höhe Ihres Schadens. Wenn Sie das Unfallfahrzeug verkaufen, müssen Sie den Käufer über den Unfallschaden informieren. Mit dem Gutachten können Sie Ihre Informationspflicht ordnungsgemäß erfüllen. Technische Gutachten für den Großraum München: Bei Auseinandersetzungen zwischen Autoverkäufer und -käufer oder zwischen Werkstatt und Kunde kann ein Technisches Gutachten Klarheit schaffen. Es dient der Beweissicherung, beispielsweise von Mängeln, fehlerhaften Reparaturen und Schäden. Damit können unbegründete Forderungen abgewehrt werden und berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden. Wert-Gutachten für den Großraum München: Der genaue Wert eines Fahrzeuges wird besonders dann interessant, wenn es den Besitzer wechselt. Dies trifft nicht nur beim Kauf oder Verkauf zu, sondern auch auf die Beendigung eines Leasingvertrages, auf Erbschaften und auf die Finanzierung von Gebrauchtwagen durch eine Bank. Auch für Fragen zur Versicherung eines Fahrzeuges kann ein Wert-Gutachten erforderlich werden.